Wenn
Sie in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie es mit verschiedenen
Interessenvertretern zu tun. Da ist Ihr Unfallgegner, der Halter
des gegnerischen Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherung.
Hinzu kommt Ihre eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung, vielleicht
sogar der Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs, verletzte
Beteiligte, deren zuständige Sozialversicherungsträger
usw.; Sie alle verfolgen auf unterschiedlichen Wegen verschiedene
Interessen. Bei den Versicherungen arbeiten Sachbearbeiter, die
sich nur mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen beschäftigen
und sich bestens auskennen. Sie hingegen betreten nach einem Unfall
ein unbekanntes Gebiet. Um hierbei eine Ausgewogenheit zu erreichen,
sollten Sie auf die fachliche Kompetenz eines Rechtsanwaltes nicht
verzichten. Sie haben nicht nur grundsätzlich Anspruch darauf,
einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen,
Sie haben zudem Anspruch darauf, die dabei entstehenden Kosten
auch noch von dem Ersatzpflichtigen ersetzt zu bekommen. Ohne
die Hilfe einer fachlichen Unterstützung werden oftmals auf
Ansprüche, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden,
Verdienstausfall oder den Minderwert eines Fahrzeuges verzichtet.
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