Im
Mietrecht kann die wechselseitige Verletzung mietertraglicher
Verpflichtungen von Mieter und Vermieter Schadenersatzansprüche
auslösen. So zum Beispiel, wenn der Mieter bei Beendigung
eines Mietverhältnisses die Wohnung in einem nicht vertragsgerechten
Zustand hinterläßt und von ihm zu verantwortende Schäden
nicht beseitigt wurden. Andererseits kann der Mieter z.B. im Fall
der Nichtbeseitigung von Mängeln, die vom Vermieter zu vertreten
sind, von diesem Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Durch frühzeitiges Handeln und fachliche Unterstützung
können Sie unwiderrufliche Nachteile vermeiden. Der Anwalt
kann in allen mietrechtlichen Fragen Ihre Interessen fachkundig
vertreten.
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