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Im
Familienrecht geht es oftmals bei einer Trennung und Scheidung um die
Fragen des Sorgerechts- und Umgangsrecht hinsichtlich der gemeinsamen
Kinder, um Unterhaltszahlungen oder den Versorgungsstand. Diese Trennungs-
und Scheidungsfolgen sind weitaus schwieriger als der gerichtliche Scheidungsausspruch,
bei dem in aller Regel eine einjährige Trennungszeit ausreicht,
um auf Antrag eines Ehepartners durch ein Familiengericht geschieden
zu werden. Zu den Trennungs- und Scheidungsfolgen gehören die wechselseitigen
Ehegatten- und Kindesunterhaltszahlungen, eine Vermögensauseinandersetzung
oder z.B. der Ausgleich von Rentenanwartschaften. Einvernehmliche Regelungen
zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen sind dabei wünschenswert,
kommen aber nur bei gegenseitiger Bereitschaft zustande. Ihr Anwalt
informiert Sie und ist Ihnen dabei eine kompetente Hilfe.
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