Prozessvertretung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht |
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Fachanwalt für Arbeitsrecht |
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Die Bezeichnung "Fachanwalt" darf nur nach förmlicher Verleihung
durch die zuständige Rechtsanwaltskammer geführt werden. Erforderlich
ist der Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem jeweiligen
Rechtsgebiet, die in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft
werden. Deshalb ist es besonders ratsam, direkt einen Fachanwalt für
Arbeitsrecht aufzusuchen. |
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Arbeitsrechtliche
Vertretung insbesondere in Kündigungsschutz- und Lohnangelegenheiten |
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Hat
der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, sollte er sich umgehend
rechtlich beraten lassen. Denn das Gesetz sieht vor, dass drei Wochen
nach Erhalt bzw. Zustellung der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht
eine sogenannte Kündigungsschutzklage erhoben werden muß. Damit
wird die Wirksamkeit der Kündigung angegriffen. Hat die Klage Erfolg,
ist der Arbeitnehmer wieder eingestellt und der Arbeitgeber muß
ggf. nicht gezahlte Gehälter rückwirkend bezahlen. Ein weiterer
Aspekt bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind oft arbeitsvertragliche
oder tarifvertragliche Ausschlussfristen, die es zu beachten gilt. Diese
Ausschlussfristen sind in der Regel besonders kurz. Der Arbeitgeber darf
zum Beispiel festlegen, dass Ansprüche aus Überstunden nach
drei Monaten verfallen. Die Ansprüche können dann nicht mehr
geltend gemacht werden. Besonders wichtig ist die "Drei Wochenfrist" bei
Kündigungen. Nach Erhalt einer Kündigung muss innerhalb dieser
Frist Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Sonst gilt die Kündigung
als gerechtfertigt. Will der Arbeitgeber fristlos kündigen, muss
er die "Zwei Wochenfrist" beachten. Viele Fragen und Gründe bedingen in einer solchen Auseinandersetzung, den fachlichen Rat und Rechtsbeistand eines Anwaltes einzuholen. |
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Gesetzesänderung zum Jahreswechsel | ||
Zum Jahresende 2003 wurde durch Bundestag und Bundesrat noch eine Vielzahl von Reformen beschlossen, die auch auf das Arbeitsrecht Auswirkungen haben. Unter dem Link "Gesetzesänderung im Überblick" finden Sie die wichtigsten Änderungen zum 01.01.2004. | ||