Fachanwalt für Arbeitsrecht Joerg Kruse Rechtsanwalt
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Prozessvertretung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 
  Die Bezeichnung "Fachanwalt" darf nur nach förmlicher Verleihung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer geführt werden. Erforderlich ist der Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet, die in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft werden. Deshalb ist es besonders ratsam, direkt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

 
     
  Arbeitsrechtliche Vertretung insbesondere in Kündigungsschutz- und Lohnangelegenheiten

 
  Hat der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, sollte er sich umgehend rechtlich beraten lassen. Denn das Gesetz sieht vor, dass drei Wochen nach Erhalt bzw. Zustellung der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eine sogenannte Kündigungsschutzklage erhoben werden muß. Damit wird die Wirksamkeit der Kündigung angegriffen. Hat die Klage Erfolg, ist der Arbeitnehmer wieder eingestellt und der Arbeitgeber muß ggf. nicht gezahlte Gehälter rückwirkend bezahlen. Ein weiterer Aspekt bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind oft arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen, die es zu beachten gilt. Diese Ausschlussfristen sind in der Regel besonders kurz. Der Arbeitgeber darf zum Beispiel festlegen, dass Ansprüche aus Überstunden nach drei Monaten verfallen. Die Ansprüche können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Besonders wichtig ist die "Drei Wochenfrist" bei Kündigungen. Nach Erhalt einer Kündigung muss innerhalb dieser Frist Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Sonst gilt die Kündigung als gerechtfertigt. Will der Arbeitgeber fristlos kündigen, muss er die "Zwei Wochenfrist" beachten.
Viele Fragen und Gründe bedingen in einer solchen Auseinandersetzung, den fachlichen Rat und Rechtsbeistand eines Anwaltes einzuholen.


 
  Gesetzesänderung zum Jahreswechsel  
  Zum Jahresende 2003 wurde durch Bundestag und Bundesrat noch eine Vielzahl von Reformen beschlossen, die auch auf das Arbeitsrecht Auswirkungen haben. Unter dem Link "Gesetzesänderung im Überblick" finden Sie die wichtigsten Änderungen zum 01.01.2004.  
     
 
 
Hier finden Sie Informationen zur aktuellen Gesetzgebung
 
Informationen zum ArbeitsrechtÄnderung der Arbeitszeitgesetzes
Informationen zum ArbeitsrechtAnspruch auf Abfindung
Änderung GesetzgebungGesetzesänderung im Überblick
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf unter:
rak-ddorf.de